Regeln

Die Regeln sind im Interesse aller Angelgäste einzuhalten!

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu Leisten.

Bei Missachtung behalten wir uns den Verweis vom Angelgelände vor!

 

Wir wünschen viel Erfolg beim Angeln an unseren Teichen.

 

Petri Heil!

 

 

Teichordnung/ AGB´s

 

Mit dem Kauf eines
Angelerlaubnisscheins wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt!

 

 

  1. Das betreten und Angeln der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Eltern haften für ihre Kinder
  3. Geangelt werden darf nur mit Naturködern, Forellenteig, Würmern, Spoons (Einzelhaken) und Maden.
  4. Die Schnur und das Vorfach sind in ausreichend großen Durchmesser auszuwählen.
  5. Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zu halten.
  6. Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasse nehmen.
  7. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Angelschnüre, Haken, Kronkorken, Flaschen, Zigarettenkippen oder ähnliches, gehören nicht in die Natur. Bitte den Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer entsorgen.
  8. Ein gültiger Jahresfischereischein ist unbedingt erforderlich und auf verlangen vorzuzeigen.
  9. Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen.
  10. Jeder Angler muss, ohne Anspruch auf Entschädigung, die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und/ oder er durch sein verhalten, das
    friedliche miteinander erheblich stört.
  11. Zum Störangeln sind eine Abhakmatte sowie ein Großfischkescher zwingend erforderlich. Da jederzeit mit großen Stören  zurechnen ist. Das Angelgerät sollte dementsprechend gewählt sein. (2,5 Libs aufwärts)

 

Verbote

 

  1. Das Angeln mit Blinker, Wobbler sowie Zwillings- und Drillings-Haken ist verboten.
  2. Hunde sind verboten.
  3. Das Anfüttern, sowie das Reißen und Keschern von Fischen ist verboten.
  4. Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt.
  5. Ein Platzwechsel während des Angelns ist verboten.
  6. Angeln für Besucher. Die so genannten „paar würfe“ sind verboten.
  7. Die entnahmen von Rotfedern, Rotaugen , Brassen und Grsskrpfen ist verboten.
  8. Schuppen und Spiegelkarpfen haben das ganze Jahr SCHONZEIT.